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   KG, 19.04.2012 - 25 W 34/12   

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https://dejure.org/2012,12261
KG, 19.04.2012 - 25 W 34/12 (https://dejure.org/2012,12261)
KG, Entscheidung vom 19.04.2012 - 25 W 34/12 (https://dejure.org/2012,12261)
KG, Entscheidung vom 19. April 2012 - 25 W 34/12 (https://dejure.org/2012,12261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 395 Abs 1 FamFG, § 35 Abs 1 S 2 GewO, § 6 Abs 2 S 2 Nr 2 GmbHG, § 8 Abs 3 GmbHG
    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung der Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers nach verwaltungsbehördlicher Untersagung der Gewerbeausübung bei einer anderen GmbH

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Gewerbeuntersagung in anderer Sache

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Amtslöschung des Geschäftsführers wegen Untersagung der Gewerbeausübung für einen anderen Unternehmensgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Gewerbeuntersagung in anderer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 60, 66; InsO § 80
    Anmeldung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Löschung, Prüfungspflicht, Registergericht, Unternehmensgegenstand, Versicherung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zur Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers wegen umfassender behördlicher Untersagung der Gewerbeausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2151
  • FGPrax 2012, 208
  • NZG 2012, 750
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.12.1981 - BReg. 1 Z 184/81

    Zur Versicherung des GmbH-Geschäftsführers nach § 8 Abs. 3 GmbHG

    Auszug aus KG, 19.04.2012 - 25 W 34/12
    Ob dies der Fall ist und damit Ausschlussgründe für den Geschäftsführer bestehen, hat allein das Registergericht zu überprüfen (BayObLG DB 1982, 273; Roth/Altmeppen, a.a.O.; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 19. Aufl. 2010, § 8 Rn. 16).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Ein solcher Mangel ist anzunehmen, wenn die Eintragung von Anfang an unrichtig gewesen ist (KG, Beschluss vom 19.04.2012, 25 W 34/12, juris, Rn. 9; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6), aber auch dann, wenn zunächst zutreffende Eintragungen später sachlich unrichtig geworden sind (BayObLG GmbHR 1994, 480; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6; Keidel/Heinemann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 395 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht

    Maßgeblich ist dabei der tatsächliche oder satzungsgemäße Unternehmensgegenstand (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012, Az. 25 W 34/12, zitiert nach juris).

    Darauf, dass sich das ausgesprochene Verbot nicht ausdrücklich auch auf die Tätigkeit als "Geschäftsführer einer GmbH" bezieht, kommt es dabei nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012, a.a.O.).

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    Auch in diesem Fall geht es nicht um die Löschung eines nichtigen Beschlusses, sondern um die Löschung der auf der Grundlage dieses Beschlusses unzulässigen Eintragung des Geschäftsführers (vgl. OLG Karlsruhe, NZG 2014, 1238; KG, ZIP 2012, 2151; ZIP 2019, 71, 72; OLG Frankfurt, ZIP 2017, 1273, 1278; Melchior, EWiR 2010, 419, 420; Schulte, NZG 2019, 646, 649; Krafka/Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 444; MünchKommFamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rn. 5; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 395 Rn. 14; Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 6 Rn. 25; Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 43; aA Müther in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 398 Rn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rn. 7; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 395 Rn. 58).
  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Auch der Verweis der Revisionsführerin auf eine neuere Entscheidung des Kammergerichts (vgl. GmbHR 2012, 859) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • KG, 17.07.2018 - 22 W 34/18

    Löschung einer Eintragung als GmbH-Geschäftsführer aufgrund einer Verurteilung

    Ein solcher Mangel ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Eintragung von Anfang an unrichtig gewesen ist (KG, Beschluss vom 19.04.2012, 25 W 34/12, NZG 2012, 750, juris Rn. 9; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 395 Rn. 6).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Ein solcher Mangel ist anzunehmen, wenn die Eintragung von Anfang an unrichtig gewesen ist (KG, Beschluss vom 19.04.2012, 25 W 34/12, juris, Rn. 9; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6), aber auch dann, wenn zunächst zutreffende Eintragungen später sachlich unrichtig geworden sind (BayObLG GmbHR 1994, 480; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6; Keidel/Heinemann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 395 Rn. 13).
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Ein solcher Mangel ist anzunehmen, wenn die Eintragung von Anfang an unrichtig gewesen ist (KG, Beschluss vom 19.04.2012, 25 W 34/12, juris, Rn. 9; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6), aber auch dann, wenn zunächst zutreffende Eintragungen später sachlich unrichtig geworden sind (BayObLG GmbHR 1994, 480; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, a.a.O., § 395 Rn. 6; Keidel/Heinemann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 395 Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 1 N 17.21

    Erweiterte Gewerbeuntersagung in Bezug auf Tätigkeiten als

    Denn einem Verbot, das die Vertretungsberechtigung in allen Gewerben umfasst, liegt kein bestimmter - sachlich beschränkter - Unternehmensgegenstand zu Grunde (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2020 - 7 W 51/20 - n.V.; a.A. KG, Beschluss vom 19. April 2012 - 25 W 34/12 - juris).(Rn.6).

    Die Kammer hat sich mit dem Wortlaut des § 35 Abs. 1 GewO, der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Norm auseinandergesetzt und das Verhältnis zu § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG ebenso in den Blick genommen wie den dazu ergangenen Beschluss des Kammergerichts vom 19. April 2012 - 25 W 34/12 - (juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - 3 Wx 131/13
    Unrichtig ist daher die Eintragung einer Gesellschaft, die keinen Geschäftsführer hat, ebenso einer Gesellschaft, für die ein Geschäftsführer eingetragen ist, der die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG nicht (vgl. KG, FGPrax 2012, 208) bzw. nicht mehr (vgl. KG NZG 2012, 430) erfüllt, u. a. also die Eintragung eines Geschäftsführers, der aufgrund einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt.
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